Ich biete:

  • Kinderbetreuung von 0-10 Jahren
  • Flexible Betreuungszeiten
  • Abholung vom Kindergarten
  • Alle Mahlzeiten gesund und Kindgerecht (Obst und Gemüse vom eigenen Garten)
  • Viel Aufenthalt an frischer Luft
  • Großer Garten mit Baumhaus, Rutsche, Schaukel, Sandkasten
  • Zwei Kinderzimmer mit allerlei Spielzeug
  • Kontakt zu verschiedenen Tieren
  • Spiel und Spaß in kleinen Gruppen
  • Spielkameraden verschiedenen Alters


in familärer Umgebung

 

 

 

Schriftliche BETREUUNGSVEREINBARUNG

Bevor eine Betreuungsvereinbargung abgeschlossen wird, ersuche ich Sie mit Ihrem Kind einige Male bei uns vorbeizuschauen.

Wenn alle Beteiligten, Sie, Ihr Kind und ich als Tagesmutter einer Betreuung zustimmen, wird eine schriftliche Pflegevereinbarung abgeschlossen.

In der Betreuungsvereinbarung werden verschiedene Punkte wie z.B. Zeit, Dauer, Kosten d. Betreuung,... etc geregelt.

Durch die Betreuungsvereinbarung ist Ihr Kind unfallversichert und ich als Tagesmutter haftpflichtversichert.

 

 

SONSTIGES

Windeln, Feuchttücher, Sonnenschutz, Taschentücher, etc. sind nach Bedarf zur Verfügung zu stellen.


BEKLEIDUNG


Wir gehen bei jedem Wetter nach draußen! --> bitte entsprechende Kleidung anziehen bzw. mitgeben



FÖRDERUNG vom Land NÖ


Es kann ein Betreuungszuschuß zur Tagesbetreuung vom Land NÖ beansprucht werden.

Wird ein Zuschuß gewährt, wird lediglich der Restbetrag verrechnet.

Die Gewährung und die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Familieneinkommen und Anzahl der zu betreuenden Kinder.

Eine Förderung wird ab 20 Betreuungsstunden im Monat ausbezahlt.



 

 

 

Begriff Tagesmutter:

  • Tagesmütter betreuen Kinder - im eigenem Haus/Wohnung - von berufstätigen Eltern bzw. Eltern die aus anderen Gründen für die Betreuung ihrer Kinder nicht zur Verfügung stehen und erhalten Entgelt von diesen.

  • Diese überschaubare, familienähnliche Situation macht es möglich, auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes intensiv einzugehen.

  • Die Tagesmutterbetreuung ist in erster Linie als Alternative zu Kindergarten und Krippe geschaffen worden, besonders für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren.

  • Tagesmütter benötigen eine Pflegestellenbewilligung des zuständigen Jugendamtes.

  • Laut Kinderbetreuungsgesetz der NÖ-Landesregierung ist eine praxisbegleitende Weiterbildung im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr verpflichtend.